AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die folgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die zwischen a-management (nachfolgend auch: Agentur) und dem Kunden zustande kommen. Sofern zwischen dem Kunden und a-management bereits eine laufende Geschäftsbeziehung besteht, haben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann Gültigkeit, wenn ihre Einbeziehung von Abschluss von zukünftigen Einzel(booking)verträgen nicht mehr gesondert vereinbart wird. Für alle Kunden von a-management gelten ausschließlich dieses Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn der Kunde seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat und/oder die vom gebuchten Model zu erbringende Leistung nicht im Inland erfolgt.
Wenn Sie mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einverstanden sind, kann eine Geschäftsbeziehung mit a-management nicht zustande kommen.
Gegenstand des zwischen a-management und dem Kunden geschlossenen Vertrages sind die Rechtsbeziehungen zwischen dem Model, a-management und dem jeweiligen Kunden.
2. Vertragsvermittlung und Provisionsanspruch
Die Agentur vertritt das Model gegenüber dem Kunden. a-management gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im Auftrag des jeweiligen Models ab. Als Kunde gilt derjenige, der das Model bei a-management bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
Der Kunde schuldet a-management die Vermittlungsprovision. Diese beträgt, soweit nicht einzelvertraglich schriftlich abweichend vereinbart, 20% (in Worten: Zwanzig Prozent) des vereinbarten Fotomodellhonorars oder des zu zahlenden Ausfallhonorars jeweils zzgl. der gesetzlichen MwSt. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Forderungen gegen das Model mit dem Provisionsanspruch von a-management aufzurechnen oder insoweit ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber a-management geltend zu machen.
Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen solange das Model sich von a-management vertreten lässt. Er verpflichtet sich, Direktbuchungen des und/oder der über Agentur gebuchten Models unter Umgehung der Agentur zu unterlassen.
3. Buchungen
Optionen
Optionen sind Reservierungen zu einem bestimmten Termin. Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens drei Werktage (bis 18:00 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch Agentur eine Festbuchung erfolgt. Samstag und Sonntag sind keine Werktage gemäß dieser Bestimmungen. Es gilt die deutsche Zeitrechnung. Optionen werden von a-management nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird der Kunde der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der Rangfolge auf.
Festbuchungen
Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich vorbehaltlich abweichender Angaben in den Buchungsdetails. Solche Festbuchungen sind auf Verlangen des Kunden unverzüglich schriftlich zu bestätigen unter der Angabe der wesentlichen Vertragsbestandteile (Buchungsdetails).
Wetterbuchungen
Wetterbuchungen sind Buchungen, welche unter der Bedingung einer bestimmten Wetterlage erfolgen. Solche Buchungen sind nur am Aufenthaltsort des Fotomodells möglich und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Soweit nicht anders vereinbart handelt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen. Liegen die der Buchung zugrundeliegenden Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage unklar, kann der Kunde die Buchung gegenüber a-management bis spätestens zwei Stunden vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn absagen. Für diesen Fall beträgt das Ausfallhonorar 50% des vereinbarten Modelhonorars.
4. Rücktritt
Von einer Festbuchung kann von beiden Vertragsparteien nur aus wichtigem Grund zurückgetreten werden. Als wichtiger Grund gelten dabei die Gründe, die auch eine Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB wirksam werden lassen. Einen wichtigen Rücktrittsgrund stellen desweiteren insbesondere Umstände dar, die eine Durchführung der Festbuchung unzumutbar machen. Hierzu gehören auch Fälle höherer Gewalt (Krieg, Generalstreik etc.). Der Rücktritt ist vom Kunden gegenüber a-management unverzüglich nach Kenntnis des wichtigen Grunds unter der Darlegung des wichtigen Grunds zu erklären. Auf Verlangen von a-management ist der wichtige Grund schriftlich glaubhaft zu machen.
Im Übrigen kann der Rücktritt aus anderen Gründen, d.h. ohne wichtigem Grund nach Abs. 1, so viele Werktage vor dem Arbeitsbeginn des Models erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind, mindestens jedoch fünf Werktage.
Erfolgt die Annullierung vor 12 Uhr mittags deutscher Zeit, so ist dieser Tag bei der Berechnung der Rücktrittsfrist mitzuzählen. Samstag und Sonntag sind keine Werktage in Sinne dieser Bestimmung.
Der Rücktritt von Tages- und/oder Stundenbuchungen kann bis zu 24 Stunden vor Arbeitsbeginn erklärt werden. Erfolgt der Rücktritt durch das Model, wird die Agentur sich nach besten Kräften bemühen, ggf. unter Einschaltung anderer Agenturen, für den Kunden einen gleichwertigen Ersatz zu finden.
Erfolgt ein Rücktritt durch den Kunden verspätet und/oder ohne wichtigen Grund, ist das vereinbarte Modelhonorar einschließlich der Agenturprovision zu bezahlen.
Bei einem Rücktritt durch den Kunden trägt dieser eventuell entstandene Kosten für bereits gebuchte Flug- und/oder Bahntickets sowie die Kosten für bereits gebuchte Hotels und Unterkünfte, soweit diese nicht kostenfrei storniert werden können.
5. Arbeitszeit des Models
Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit des Models max. 8 Stunden, bei einer Halbtagesbuchung max. 4 Stunden. Soweit nicht anders vereinbart dauert die Arbeitszeit einer Tagesbuchung von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr mit einer Stunde Mittagspause.
Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Fotomodells am vereinbarten Arbeitsort zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungen des Shootings wie Make-up, Styling und Frisur zählen zur Arbeitszeit.
Überstunden werden mit 15% des vereinbarten Tageshonorars pro angefangene Stunde zzgl. der vereinbarten Vermittlungsprovision vergütet. Eine Überschreitung der Arbeitszeit von bis zu 30 Minuten wird aus Kulanz in der Regel nicht berechnet.
Die gemeinsame An- und Abreise von Modell und Kunde zwischen Hotel und Arbeitsort (Location) zählt zur Arbeitszeit. An- und Abreise bis zu einer Stunde pro Tag werden aus Kulanz in der Regel nicht berechnet.
6. Modelhonorar
Das Honorar des Models setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen, aus seiner Vergütung, dem Entgelt für die Übertragung von Nutzungsrechten sowie der anfallenden Umsatzsteuer.
a-management geht bei einer Buchung und der Preisbemessung bei Ermangelung weiterer Angaben durch den Kunden stets davon aus, dass es sich bei dem Auftrag um Aufnahmen und/oder das Vorführen von Bekleidung und/oder zur Mode gehörender Accessoires wie z.B. Brillen, Schmuck, Taschen, Nachtwäsche, Strümpfe, Schuhe, Frisuren etc., welche in Verbindung mit Mode gestaltet werden, handelt. Nur hierauf bezieht sich ein von a-management angebotenes und/oder vereinbartes Honorar.
Umfasst die Buchung demgegenüber Aufnahmen und/oder das Vorführen von Miederwaren, Tagwäsche, Akt, Konsumgüterwerbung, Werbung mit Aufnahmen zum Modetarif und/oder Werbefilme, bedarf es stets einer gesonderten Vereinbarung. Regelmäßig hat der Kunde dabei mit einem Zuschlag von 100% bei Akt und je 50% im Fallen von Miederwaren und Tagwäsche zu rechnen. Im Übrigen richtet sich die Höhe der zu zahlenden Zusatzvergütung nach dem Umfang der eingeräumten Nutzungsberechtigung.
Bei Ermangelung einer anderweitigen Regelung gilt jede Buchung durch den Kunden als Tagesbuchung. Handelt es sich dann aber tatsächlich um eine Halbtags- oder Stundenbuchung, so beträgt das Modelhonorar, falls das Model am Arbeitsort ansässig ist, mindestens 50% des Tageshonorars. Im Fallen von nicht am Arbeitsort ansässigen Modellen beträgt das Honorar 100% des Tagshonorars.
§ 7 Reisekosten und -spesen
Die An- und Abreise des Fotomodells zum und vom Arbeitsort wird nur vergütet, wenn sie ganz oder teilweise während der üblichen Arbeitszeit von Fotomodellen (vgl. § 5 Abs. 1) erfolgt.
Die Reisetagevergütung beträgt bei Buchungen
– von bis zu 2 Arbeitstagen: 1 Tageshonorar
– von bis zu 4 Arbeitstagen: ½ Tageshonorar
– mehr als 4 Arbeitstage: keine Reisetagevergütung, es sie denn, die An- und Abreise erstreckt sich über einen ganzen Arbeitstag
Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Fotomodellen werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht erstattet. Angefallene Taxikosten werden bei Halbtags- und Stundenbuchungen vollständig, ansonsten nur ab Stadtgrenze erstattet. Bei gemeinsamen Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof des abreisenden Fotomodells die entstandenen Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom Kunden getragen. Die Erstattung erfolgt entweder pauschal nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag oder gegen Vorlage der Belege.
Ist das Model für mehrere Kunden am gleichen Arbeitsort tätig, so sind die entstandenen Kosten den jeweiligen Arbeitstagen entsprechend auf die Kunden aufzuteilen.
§ 8 Honorar
Der Honoraranspruch entsteht mit der Ausführung des Auftrags. Er ist spätestens bei Rechnungserhalt ohne Abzüge zur Zahlung fällig. a-management ist insbesondere bei Neukunden berechtigt, einen angemessenen Vorschuss auf das Honorar zu verlangen. Geht eine solche Vorschusszahlung nicht vollständig und/oder nicht rechtzeitig bei a-management ein, berechtigt dieser Umstand a-management zum Rücktritt vom Vertrag.
Sofern a-management die Reise des Models für den Kunden organisiert und bucht (z.B. Flüge, Bahntickets, Hotel) werden von a-management 10% handling Kosten zu den tatsächlich entstandenen Reisekosten aufgeschlagen. Diese handling Kosten decken den administrativen Aufwand in Zusammenhang mit der Planung, Buchung, Koordination und buchhalterischen Erledigung der Reise ab. Die Reisekosten und die handling Kosten sind vom Kunden nach Wahl von a-management in Landeswährung oder in Euro zum Ankaufskurs zu bezahlen. Die handling Kosten werden auf der Rechnung für den Kunden als separate Position ausgewiesen.
Die Kunde kann alternativ auch selbsttätig die Reise für das Model mit den jeweiligen Transporteuren und Übernachtungsbetrieben organisieren und vorfinanzieren. Der Kunde ist in diesem Zusammenhang verpflichtet, a-management frühestmöglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn er von dieser Option Gebrauch machen will.
§ 9 Leistungsstörungen und Haftung
Bei Leistungsstörungen hat der Kunde umgehend, spätestens jedoch einen Werktag nach der Produktion, a-management zu informieren und die Reklamationsgründe unter Angabe aller zu Beurteilung und Problemlösung erforderlichen Informationen darzulegen. Es hat eine fotografische Dokumentation durch Kunden zu erfolgen. Darüber hinaus ist das Model schriftlich von seinen Vertragspflichten zu entbinden.
Für Hairstyling, Styling und Make-up ist das Model nicht verantwortlich. Bei vom Model zu vertretenden Leistungsstörungen, welche die Auftragsdurchführung unmöglich machen, entfällt der Anspruch auf Honorar und Reisekostenerstattung. Werden mit dem Model dennoch Aufnahmen zur Auftragsdurchführung gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche Reklamation. Hierunter fallen nicht die Aufnahmen zur fotografischen Dokumentation nach Abs. 1.
Bei schuldhafter Verspätung des Fotomodells (z.B. Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc.) hat das Fotomodell entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Fotomodell seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars.
Bei besonders risikoreichen Aufnahmen ist der Kunde verpflichtet, eine entsprechende Versicherung für das Model abzuschließen, die sämtliche in diesem Zusammenhang mögliche Risiken abdeckt. Auf Verlangen von a-management ist die entsprechende Police vor Arbeitsbeginn des Models vorzulegen. Ist der Agentur das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht schriftlich mitgeteilt worden, ist das Fotomodell berechtigt seine Leistungen zu verweigern und erhält ein Ausfallhonorar in Höhe von 75% des vereinbarten Gesamthonorars.
Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Models sowie seiner Agentur aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das zweifache Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen beschränkt sich die Haftung von Agentur und/oder Model bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den nach der Art der Ware und/oder Dienstleistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Agentur und/oder Model. Ist der Kunde Unternehmer, haftet das Model und/oder die Agentur bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei dem Model und/oder a-management zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
§ 10 Nutzungsrechte
Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, werden mit dem vereinbarten Modelhonorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden für den Zeitraum von sechs Monaten innerhalb für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Die Sechs-Monats-Frist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens zwei Monate nach Erstellung der Aufnahmen.
Jede weitergehende Nutzung, insbesondere für Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos, Internet sowie jede Nutzung des Modelnamens bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch die Agentur als Vertreterin des Models. Eine digitale Speicherung der Aufnahmen ist grundsätzlich nicht gestattet und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung unter konkreter Angabe des Verwendungszwecks zulässig.
Die Nutzungsrechte werden erst mit der Zahlung des vereinbarten Honorars übertragen. Jegliche Nutzung der vertragsgegenständlichen Aufnahmen vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars ist unzulässig.
§ 11 Schlussbestimmungen
Zwischen den Parteien/Beteiligten dieser Buchungsbedingungen, Agentur, Kunde und Model findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung ist der Sitz der Agentur.
Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen und/oder Ergänzungen der Buchung und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur vorzunehmen und es zu unterlassen, das Model in direktem Kontakt unter Umgehung von a-management zu Buchungsänderungen und/oder -ergänzungen anzuhalten. Hierzu ist das Model mangels Vertretereigenschaft auch nicht legitimiert.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und a-management gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht. Bei Nichtigkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen gelten dann die gesetzlichen Regelungen. Gleiches gilt für den Fall einer Lücke im Vertrag.Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, sofern einzelvertraglich nichts Gegenteiliges vereinbart wurde. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert
Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist der jeweilige Sitz der Agentur. Agentur kann einen hiervon abweichenden gesetzlichen Gerichtsstand wählen.
Hamburg, der 11.11.2025